Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Abweichungen von dieser Preisliste bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verlages.
  2. Anzeigenaufträge können rechtswirksam nur mit dem Verlag geschlossen werden. Bestellungen über einen Vermittler bedürfen der Annahme des Auftrages durch den Verlag. Der Auftrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verlages oder Ausführung des Auftrages rechtswirksam geschlossen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich und spätestens 14 Tage vor dem Erscheinungstermin erfolgen.
  3. Für die Platzierung von Anzeigen an bestimmten Seiten der Zeitung wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht hat.
    Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Zuschlag von 10 %.
    Anzeigen, die Gutscheine oder Gestaltungselemente enthalten, die den Leser veranlassen könnten, Seiten oder Teile aus dem Magazin herauszutrennen sind nicht zulässig. Der Auftraggeber haftet für Reklamationen, die mit Gutscheinen auf anderen Seiten begründet sind.
    Schadenersatzansprüche gegen den Verlag, insbesondere wegen gänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens des Magazins bzw. der Anzeigen oder Beilagen, gleich aus welchem Grund, wegen nicht rechtzeitig oder nicht am vorgesehenen Platz erfolgter Veröffentlichung von Anzeigen, sind ausgeschlossen.
  4. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, wenn diese inhaltlich dem Charakter der Magazins erheblich widersprechen oder gegen geltende Gesetze verstoßen. Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, können als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht werden.
    Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des zur Verfügung gestellten Materials ein und versichert im Besitz aller notwendigen Urheber- oder Nutzungsrechte zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden, die sich für den Verlag, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, aus dem Inhalt der Anzeigen durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Der Auftraggeber hat den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.
    Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
  5. Der Auftragnehmer prüft eingehende Anzeigen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, haftet jedoch nicht für Folgeschäden. Diese Prüfung beschränkt sich im wesentlichen auf eine technische Eigenschaften, insbesondere findet keine Inhaltliche Prüfung oder Korrektur statt.
  6. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag haftet nicht für verloren gegangene Vorlagen, Manuskripte oder Datenträger.
    Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Der Verlag produziert nach ISO 12647. Farbabweichungen, die durch falsche oder fehlende Farbprofile in gelieferten Anzeigen entstehen trägt der Verlag keine Verantwortung.
  8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert und zusätzlich berechnet. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
  9. Reklamationen müssen innerhalb einer Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
    Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung des Verlages sind ausgeschlossen. Zahlungsminderungen sind ausgeschlossen.
  11. Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe, Repros, Lithos und Satzarbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  12. Die Rechnung ist innerhalb der auf der angegebenen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für die vorzeitige Zahlung werden nur anerkannt, wenn diese auf der Rechnung angegeben sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
    Unberechtigte Abzüge werden kostenpflichtig nachbelastet.
  13. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen im Ermessen des Verlages.
  14. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall der Sitz des Verlages. Auch für Nichtkaufleute ist ebenfalls Gerichtsstand der Sitz des Verlages.

Stand: Januar 2011